Deutsche Kinematographische Rundschau
Die Erstausgabe der Zeitschrift „Deutsche Kinematographische Rundschau“ erschien am 26. Oktober 1911. Sitz der Redaktion und der Expedition (d.h. des Vertriebs) war zunächst ein Gebäude am Hopfenmarkt 18 in der Innenstadt. Als Herausgeber wurden die Herren A. Schacht und K. Thomsen im Impressum genannt. Die Publikation selbst war offenkundig ein „Inserationsorgan“, d.h. sie Bestand zu großen Teilen aus Werbung. Die Erscheinungsweise war zunächst wöchentlich, vierteljährlich kostete das Abonnement 1,50 Mark. Bereits im zweiten Jahrgang wurde der Redaktionssitz nach Berlin verlegt und mit der bereits seit 1906 erscheinenden „Internationalen Film- und Kinematographen Zeitung“ des Verlegers Siegfried Cohen vereinigt. Bis heute erhalten hat sich nur ein Exemplar der Erstausgabe in einer Akte im Bestand „Politische Polizei“ im Staatsarchiv Hamburg, denn die Politische Polizei hatte ein Verfahren wegen unerlaubter Verwendung des Hamburger Staatswappens im Titelkopf der Zeitschrift gegen den Verleger Neumann angestrengt.