Da es sich bei den Dokumenten um Teile, Reste und Splitter aus der Aktenregistratur des Bereiches der Poizeibehörde zwischen 1814 bis 1945 handelt, wollen wir kurz die Stellung dieser Behörde verdeutlichen.
1891 ensteht die Gewerbepolizei, die sich schon als modern anmutende Großstadtpolizei bezeichnen lässt. Zu den Aufgaben dieser Behörde gehörte vor allem die Überwachung der bestehenden Filmtheater hinsichtlich der Einhaltung der Jugendschutz-Bestimmungen und sicherheitspolitischer Verordnungen. Bei Übertretungen der Vorschriften hatten die Kinobesitzer mit harten Strafen zu rechnen.
Da sich allerdings die Zahl der Kinos von Jahr zu Jahr steigerte, waren die Polizisten hoffnungslos überfordert. Um diese zu entlasten wurden sogar Lehrer, die sich oft kritisch und negativ zu den "Lebenden Photografien" äußerten mit einbezogen. Sie erhielten einen Ausweis, der es ihnen ermöglichte sich alle Vorführungen kostenlos anzusehen und eventuelle Verstöße sofort zu melden.
Sonderlich erfolgreich war diese Aktion nicht, aber die Ausweise waren sehr begehrt. 1933 wurden allerdings die meisten aufgefordert ihre Ausweise zurück zugeben.
Die Polizei legte 1905 bestimmte Regelungen fest, was im Abspielraum eines Lichtspieltheaters zu damaliger Zeit zu beachten war. Da die Filme aus leicht entflammbarem Material bestanden, musste z.B. „der zur Verwendung kommende Zelluloid-Filmstreifen in einem abgeschlossenen Behälter aus Eisenblech aufgerollt sein“ und „mindestens 50 l Wasser in Eimern oder Kübeln sowie ein Scheuerlappen waren für Feuerlöschzwecke bereit zu halten“.
Schreiben vom 18. Dezember 1906
Anlässlich wiederholter Beschwerden in Zeitungen über die Vorführungen lebender Fotografie hat eine außergewöhnliche Überwachung der Vorführungen stattgefunden. Dabei wurden 35 Lokale, davon sieben in der Innenstadt und 28 außen monatlich überwacht.
Durch diese Überwachung sollten Gesetzes- und Sittenverstöße sowie Verstöße gegen politische Ansichten aufgedeckt werden. 22 Vorführungen schnitten dabei als bedenklich ab, 13 konnten ohne Bedenken angesehen werden. In den nachfolgenden Abbildungen sind allen Filme kurz und teilweise recht skurril und amüsant beschrieben. Es ist lohnend, sich dieses Stück Filmgeschichte genauer anzuschauen und auf sich wirken zu lassen.
Dem Kinobesitzer Blom wird vorgeworfen, den Film „Der schwarze Pierrot“ ohne Genehmigung aufgeführt zu haben. Durch die Entwendung des Filmterminkalenders, der diese Genehmigung enthalten soll, kommt es zu einem Durcheinander.
In dem französischen Film „Das Haus des Schreckens“ der Firma „Paté Fréres“, der scheinbar nur durch Bestechung in Deutschland verbreitet werden konnte, werden Deutsche als abscheuliche Kreaturen, Franzosen aber als das Höchste der Schöpfung dargestellt.
„Knopf’s Lichtspielhaus GmbH“ richtet eine Beschwerde an den Senat über die Existenz bedrohende, ungerechte Ausnahmegesetztgebung für Lichtspieltheater vom 6. April 1925, bei der eine Steuer erhoben wurde, die um die Hälfte bis ¾ höher liegt, als die der Sprechtheater. Außerdem wird darum gebeten, die Altersgrenze für Jugendliche herabzusetzen.
Der Fleischereiverband Köln-Kalk ist gegen die Aufführung des Films „Die freudlose Gasse“, da sie sich durch den Inhalt beleidigt und herabgesetzt fühlen. Im Protokoll des Senats wird dieses am 4.September 1924 gesprochen.
Der Herausgeber der Kinomatographischen-Rundschau Carl Gustav Thomsen, wurde beschuldigt, das Hamburger Wappen unerlaubter Weise für die Zeitschrift genutzt zu haben. Am 11. April 1912 wird er zwar freigesprochen, muss aber das Wappen von der ersten Seite verschwinden lassen. Mehr zu der Zeitschrift selbst finden, sie hier...
Die Zeitung wurde kurz darauf umbenannt und mit einem neuen Layout versehen.
Die Polizeibehörde nimmt daraufhin den Artikel, der Aufgrund des geänderten Layouts, veröffentlicht wurde zu den Akten.