Filmstadt Hamburg

Ein Tabu wird gebrochen: Erster "§ 218"-Film startet

Anfang der 1960er Jahre gab es erstmals zaghafte Versuche, auch das Tabuthema „§ 218“ filmisch zu behandeln – natürlich verkleidet in eine Spielhandlung. Der Ende 1961 in Berlin gedrehte Film „Ich kann nicht länger schweigen“ war ein solcher – allerdings letztlich wenig geglückter - Versuch. In dem mit Barbara Frey, Michael Verhoeven, Charles Regnier, Käthe Haack, Berta Drews und Paul Klinger prominent besetzten Film geht es um einen Berliner Frauenarzt, dem vorgeworfen wird, bei mehreren Patientinnen illegale Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen zu haben. Besonders kolportageartig wirkt die Geschichte einer jungen Frau, die ungewollt schwanger schweren Herzens den Entschluss fasst, eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Als der Frauenarzt den Eingriff ablehnt, lässt sie ihn bei einer zwielichtigen „Engelmacherin“ durchführen. Als die junge Frau wenig später an den Folgen der unsachgemäß vorgenommen Abtreibung stirbt, findet die Polizei bei der Leiche nur einen Hinweis auf den besagten Frauenarzt. Die Frage, ob der Arzt bei einer Abtreibung zwar gegen das Gesetz, aber nicht gegen Leben verstößt, wird zum Thema der Gerichtsverhandlung. Der Film des Regisseurs Jochen Wiedermann, der inzwischen auch auf DVD erhältlich ist, wird wegen seiner klischeehaften Story nach Kritikermeinung dem hochsensiblen Thema nicht gerecht. Da einem Film zu einem solchen gesellschaftlichen Tabuthema jedoch immer der „Ruch des Verbotenen“ vorauseilte, unabhängig von seiner Qualität und Machart, war trotzdem sofort das Interesse von Presse und Kinogängern geweckt, als der Film genau sieben Monate nach seiner Uraufführung am 11. Juli 1962 endlich auch in Hamburg an lief – zunächst in den „Deli-Lichtspielen“ am Bauerberg 20 in Horn, wo ein Bildreporter der Agentur Conti-Press die Werbung des Lichtspieltheaters zu diesem Film dokumentierte.